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Das Thema CSRD-Berichtspflicht rückt immer näher und stellt Viele vor Herausforderungen. Viele Unternehmen fragen sich, was es damit auf sich hat und wie die Anforderungen umsetzbar sind. Die Bestimmungen, wie Unternehmen in Zukunft berichten sollen, sind nun verabschiedet. Franziska von Becker, Nachhaltigkeitsexpertin bei h+p, klärt in dem heutigen Interview die wichtigsten Fragen.
Veröffentlicht am 12.10.2023
Das Thema CSRD-Berichtspflicht rückt immer näher und stellt Viele vor Herausforderungen. Viele Unternehmen fragen sich, was es damit auf sich hat und wie die Anforderungen umsetzbar sind. Die Bestimmungen, wie Unternehmen in Zukunft berichten sollen, sind nun verabschiedet. Franziska von Becker, Nachhaltigkeitsexpertin bei h + p, klärt in dem heutigen Interview die wichtigsten Fragen.
Was ist CSRD und welche Ziele verfolgen die Richtlinien?
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine Richtlinie der Europäischen Union, die darauf abzielt, die Berichterstattung über Nachhaltigkeit in Unternehmen zu regeln. Sie ist ein Teil des EU Green Deals, durch den Europa bis 2050 klimaneutral werden soll. Die CSRD stellt eine von 16 verschiedenen Gesetzesinitiativen dar, die unsere Branche betreffen. Die CSRD-Berichtspflicht bringt einige bedeutende Herausforderungen mit sich und wird ab dem Berichtsjahr 2025 verpflichtend.
Die Ziele der CSRD sind vielfältig und haben weitreichende Auswirkungen auf die Art und Weise, wie Unternehmen nicht-finanzielle Informationen kommunizieren.
Zu den Hauptzielen gehören:
Welche Unternehmen sind von den CSRD-Richtlinien betroffen?
Die CSRD-Pflicht betrifft ab 2025 alle Kapitalgesellschaften, die mindestens zwei der folgenden drei Kriterien erfüllen:
Wir empfehlen Unternehmen, sich bereits jetzt mit dem Thema auseinandersetzen und die Voraussetzung für die Berichtsinhalte in 2024 zu erarbeiten.
Welche Anforderungen müssen die Unternehmen erfüllen?
Unternehmen müssen gemäß der CSRD über ihre Nachhaltigkeitsbemühungen nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) berichten. Die EU strebt an, die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu erweitern und zu vereinheitlichen, indem sie sie auf die gleiche Ebene wie die finanzielle Berichterstattung hebt. Die CSRD-Richtlinie verlangt, dass Unternehmen zu 12 detaillierten ESRS-Standards berichten, die nach ESG-Kategorien (Environmental, Social, Governance) unterteilt sind.
Grundlage für die zu berichtenden Inhalte basieren auf einer erweiterten Wesentlichkeitsanalyse. Sie legt fest, welche Nachhaltigkeitsthemen für ein Unternehmen von Bedeutung sind und welche Daten berichtet werden müssen. Dieses Vorgehen ist schon aus Nachhaltigkeitsberichten von GRI (Global Reporting Initiative) bekannt. Für die CSRD werden jedoch zusätzliche Aspekte betrachtet - es wird als "doppelte Wesentlichkeitsanalyse" bezeichnet.
Wie erfolgt die Überwachung bzw. Prüfung der Einhaltungen?
Die Überwachung der Einhaltung der CSRD-Richtlinie erfolgt durch einen Wirtschaftsprüfer. Der Prüfungsbericht enthält das Urteil des Abschlussprüfers nach Durchführung der entsprechenden Prüfungshandlungen bezüglich der dargestellten Nachhaltigkeitsinformationen. Die Prüfungen können mit begrenzter Sicherheit (limited assurance) oder hinreichender Sicherheit (reasonable assurance) durchgeführt werden, abhängig von der Tiefe der Prüfung. Wirtschaftsprüfer testieren die Berichte, können jedoch nicht denselben Bericht prüfen, den sie verfasst haben, ähnlich wie bei der finanziellen Berichterstattung.
Auch wir arbeiten eng mit einem Wirtschaftsprüfer zusammen, um immer auf dem aktuellen Stand der Berichtspflicht zu sein. Hierdurch können wir Ihnen gezielte Maßnahmen empfehlen und eine erfolgreiche Prüfung gewährleisten.
Welche Folgen hat ein Verstoß gegen die Richtlinien?
Ein Verstoß gegen die Richtlinien führt dazu, dass das Unternehmen ein eingeschränktes Testat erhält und Maßnahmen zur Verbesserung ergreifen muss. Ein bedeutender Faktor ist, dass Banken, Kreditgeber und Investoren künftig verstärkt auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung achten werden. Hintergrund ist das Thema "Taxonomie".
Was haben die Endverbraucher und die Gesellschaft hiervon?
Die Endverbraucher profitieren von einer erhöhten Transparenz in der Berichterstattung, da sie nun besser nachvollziehen können, wie Unternehmen sich in Bezug auf Nachhaltigkeit positionieren. Die Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeitsbemühungen wird verbessert. Dies führt dazu, dass Nachhaltigkeit für Unternehmen nicht nur ein Marketinginstrument bleibt, sondern nun ein wichtiges Element des Risikomanagements wird.
Viele Stimmen aus der Branche sehen die Berichtspflicht kritisch und finden sie unverhältnismäßig. In der Tat ist der Aufwand enorm. Nichtsdestotrotz ist es ein erster wichtiger Schritt für mehr Transparenz und Bedeutung von Nachhaltigkeitsfaktoren.
Wie sollten Sie jetzt handeln?
Sofern nicht bereits geschehen, sollte jedes berichtspflichtige Unternehmen nun starten, sich intensiv mit den Anforderungen auseinanderzusetzen. Die Anforderungen, die erfüllt werden müssen, sind nun hinreichend klar und der Vorlauf zur Schaffung der Voraussetzungen sollte nicht unterschätzt werden.
Viele Unternehmen haben bereits in den letzten Jahren Nachhaltigkeitsstrategien und entsprechende Roadmaps und Messgrößen aufgesetzt. Natürlich werden diese bei weitem nicht alle Antworten auf die Fragen geben, die sich aus der CSRD ergeben. Sie sollten aber dennoch eng vernetzt sein, um den Fokus auf das Thema Nachhaltigkeit entsprechend zu bündeln.
Für Unternehmen, die noch keine Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt haben, ist es nun an der Zeit, diese aufzusetzen und dabei von vornherein eine Struktur zu nutzen, die auch Teile der CSRD-Anforderungen erfüllt. Der enorme Aufwand der Berichtspflicht sollte nicht nur dazu dienen, die Regularien zu erfüllen, sondern dabei einen tatsächlichen Impact auf die Nachhaltigkeitsbemühungen und -strategien haben.
So kann h + p unterstützen:
Neben der Unterstützung bei der Erstellung des CSRD-Berichts, auch mit Ihrem Wirtschaftsprüfer gemeinsam, entwickeln wir eine auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Nachhaltigkeits-Strategie mit einer passenden Roadmap. Darüber hinaus können wir durch unsere enge Zusammenarbeit mit einem kooperierenden Wirtschaftsprüfer, der auf die CSRD-Regularien spezialisiert ist, die besten Insights zur Berichterstellung geben.
Lassen Sie uns gerne einen Termin für einen Austausch vereinbaren!
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